Was tun bei einem Verkehrsunfall?

Unfall melden

 

Verkehrsunfall

Bereits an der Unfallstelle kann man nach einem Verkehrsunfall entscheidende Fehler machen. Verlassen Sie sich nicht auf die – als Service verkaufte – Schadensregulierung der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Dies mag zwar praktisch erscheinen, weil man sich nach einem Verkehrsunfall „praktisch“ um nichts zu kümmern braucht. Dennoch ist zu bedenken, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers meist nur den eigenen Vorteil im Sinn hat. Und das bedeutet, dass die Versicherung möglichst wenig zahlen möchte.

So wird gerne der Sachverständige beauftragt, der häufig für die Versicherung abrechnet. So wird häufig eine Werkstatt empfohlen, die bereit ist, für die von der Versicherung angebotenen niedrigen Stundenverrechnungssätze zu arbeiten. Die Frage, ob all dies zum Vorteil des Unfallgeschädigten ist, mag sich jeder selbst beantworten.

Der Schaden ist dann zwar recht schnell reguliert, ob der Kfz-Sachschaden dann aber wirklich optimal repariert wurde und ob sich das Fahrzeug danach wieder in dem Zustand befindet, wie vor dem Unfall, ist fraglich. Auf weitere Schadensersatzpositionen (z.B. Unfallpauschale, Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden) wird man Geschädigte in aller Regel auch nicht aufmerksam machen.

Kontaktieren Sie also nach einem Verkehrsunfall möglichst schnell einen Rechtsanwalt und stimmen Sie die ersten Schritte mit uns ab.

kostenlose Anfrage

An der Unfallstelle

  1. Unfallstelle sichern, die Polizei und wenn nötig den Rettungswagen rufen. Auch bei kleineren Unfällen darauf bestehen, dass eine Aufnahme durch die Polizei erfolgt.
  2. An der Unfallstelle nicht sofort die Schuld zugeben und vom Unfallgegner beeinflussen lassen. Kein Schuldanerkenntnis abgeben.
  3. An der Unfallstelle nichts verändern bevor der Unfall durch die Polizei aufgenommen worden ist.
  4. Fertigen Sie Fotos von der Unfallstelle und Skizzen. Fertigen Sie Fotos vom beschädigten Fahrzeug und von beschädigten Gegenständen, bevor Sie diese entsorgen bzw. bewahren Sie beschädigte Gegenstände immer auf.
  5. Kontrollieren Sie das Polizeiprotokoll.
  6. Fragen Sie einen Anwalt, bevor Sie Dienstleistungen (Ersatzfahrzeug, etc.) entgegennehmen, die möglicherweise von der Versicherung nicht getragen werden.
  7. Treffen Sie keine vorschnelle Vereinbarung mit der Versicherung über die Werkstatt oder den Gutachter.

Regulierung des Verkehrsunfalls

  1. Gehen Sie, auch nur bei leichten Beschwerden sofort zum Arzt und lassen Sie die Verletzungen protokollieren. Lassen Sie immer die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, sofern diese vorliegt.
  2. Wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens. Dieser übernimmt die Unfallregulierung kostenlos, sollte von Ihrer Seite kein Verschulden vorliegen.
  3. Übersenden Sie dem Arbeitgeber den Krankenschein.
  4. Geben Sie ein Sachverständigengutachen in Auftrag, sofern dies noch nicht von der Versicherung veranlasst worden ist.
  5. Im Anschluss kümmert sich der Anwalt um die weitere Regulierung. Hierbei führt er die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung, beziffert die Höhe des Schadensersatzes und des Schmerzensgeldes, holt sich Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und setzt Ihre Interessen – wenn notwendig – gerichtlich durch.
  6. Sammeln Sie Rechnungen, Quittungen, Kaufbelege die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Notieren Sie die gefahrenen Kilometer zum Autohaus, Reparaturwerkstatt, Krankenhaus, Arzt, Apotheke, Krankengymnastik etc.

Weiterführende Informationen zum Verkehrsrecht und zur Abwicklung von Unfallschäden finden Sie auf usnerer Unterseite zum Verkehrsrecht.